1. | Den Inhalt des Gebots, d.h. Preis und Quantität in einer regulären Auktion oder nur Quantität in einer Holländischen Auktion. |
2. | Die Konditionen, unter denen ein früheres abgegebenes Gebot rückgängig gemacht werden kann. |
3. | Das Startgebot und die Anzahlungsforderungen mit einem Gebot. |
4. | Die Information, die zu den Verkäufern und Käufern zurückgesandt wird, wenn neue Gebote eingegangen sind. |
5. | Die Art der Nachrichtenübertragung, wie Email, Online-Nachricht usw. |
6. | Die Käufer, die zum Bieten berechtigt sind. |
7. | Die Fähigkeit der Bieter, mehrere Gebote abzugeben, wenn mehrere Produkte versteigert werden. |
1. | Die Fähigkeit des Verkäufers, das Verkaufsangebot bei sinkendem öffentlichen Preis oder den zu versteigernden
Bestand in einer Holländischen Auktion, zu modifizieren. |
2. | Die Regeln für das Beenden der Auktion, d.h., entweder die Auktion endet durch manuelles Einschreiten des
Verkäufers, automatisch zu einer bestimmten Zeit, nach einer bestimmten Periode ohne Gebote, oder durch eine
Kombination dieser drei. |
3. | Die Konditionen unter denen der Verkäufer die Auktionsregeln ändern oder die Auktion streichen kann. |
4. | Die Regeln zum Auflösen gleicher Gebote, d.h. obwohl ein zeitigeres Gebot Priorität erhält, wird z.B. einem
Konsumenten, der schon an einer anderen Auktion teilgenommen hat, höhere Priorität gegeben. |
5. | Die komplexen Regeln über die Bewertung des Gebots, z.B. ein höheres Gewicht für ein Gebot, das für eine große
Produktmengen abgegeben wurde oder prompte Bezahlung verspricht. |